Leitartikel
Neues Regelwerk der InsO 9001:2010 vor finaler Abstimmung
Neues Regelwerk der InsO 9001:2010 vor finaler Abstimmung Umfassendes Zertifikat InsO 9001 enthält GOI-Kriterien, wichtige Aspekte des ESUG, grundlegende VID-Berufsgrundsätze sowie Empfehlungen der Uhlenbruck-Kommission. Nach seinem Erstentwurf wurde das neue Regelwerk der InsO 9001:2010 jetzt in einem interdisziplinären Fachrat des IQS Instituts für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) ausführlich besprochen und redigiert. Dem Fachrat gehören namhafte Mitglieder der Insolvenzbranche an, darunter Prof. Dr. Lucas Flöther, Prof. Dr. Andreas Rein, Guido Stephan, Rudolf Voß, Dr. Friedrich L. Cranshaw, Stephan Lodyga (Vollstreckung-Insolvenz für verschiedene Krankenkassen) und Dipl. Rechtspfleger Ernst Riedel sowie Vertreter führender Zertifizierungs- und Beratungsgesellschaften. Ende 2011 war das Regelwerk dem VID vorgestellt und im Ausschuss „Weiterentwicklung der GOI“ unter der Leitung von Hans P. Runkel näher
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Letzte Beiträge
Hier finden Sie die letzten Beiträge in chronologischer Ordnung.
- Neues Regelwerk der InsO 9001:2010 vor finaler Abstimmung
- Insolvenzzahlen Deutschland in 2011
- Höchstpersönlichkeit versus Outsourcing
- Einrichtung einer „Koordinierungsstelle Restrukturierung“
- Zeitplan für Umsetzung der GOI in das InsO 9001 Zertifikat
- Erfolgreicher Lehrgang wird wiederholt: Zertifizierter QMB (IQS)
- GOI gehen in InsO 9001 ein
Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Eisenzahnstraße 64
D-10709 Berlin
Tel. +49 (0)30 / 5770-7872
Fax: +49 (0)321 / 2124-1977
Kontakt
Das Institut ist telefonisch an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr besetzt.
Forschung
Das erste Forschungsprojekt des Instituts für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung gUG (IQS) beschäftigt sich mit der Analyse und Auswertung der gerichtlichen Qualitätsstandards zur Aufnahme von Insolvenzverwaltern auf die Vorauswahlliste. Ausgangssituation: In der Entscheidung des BVerfG vom 23. Mai 2006 wurde u.a. für das allgemeine Vorauswahlverfahren bei der Bestellung von Insolvenzverwaltern festgestellt, dass eine Auswahlliste die Erhebung, Verifizierung und Strukturierung der Daten eines Bewerbers gewährleisten muss. Die konkrete Ausgestaltung der Auswahlkriterien und die Verifizierung der Angaben eines Bewerbers kommen somit als neue Aufgabenstellung den Fachgerichten zu. Dazu wurden von den 182 Insolvenz-gerichten unter Bezugnahme der Empfehlungen der Uhlenbruck-Kommission vom Oktober 2007 entsprechende Fragebögen entwickelt. Aufgrund fehlender Gremien zur Abstimmung sind hierbei eine große Vielzahl unterschiedlicher Erhebungsbögen entstanden. Vor dem
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Beurteilung der Insolvenzverwalterauswahl aus Bankensicht Prof. Dr. Wolfgang Portisch, wissenschaftlicher Leiter IQS Die Insolvenzahlen sind im ersten Halbjahr 2010 gegenüber den hohen Werten des Vorjahreszeitraumes weiter angestiegen (vgl. Creditreform, 2010, S. 1 ff.). Ein wichtiger Stakeholder im Verfahren ist der Insolvenzverwalter. Von seinen Fähigkeiten hängt es mit ab, ob insolvente Firmen verstärkt abgewickelt oder saniert werden. Auch die Transparenz des Verfahrensablaufes wird von diesem Kernakteur ge-steuert. Daher war es von Interesse zu erfahren, wie Vertreter aus Abwicklungsabteilungen in Banken die Qualitäten von Insolvenzverwaltern einschätzen. Befragt wurden Abwicklungsspezialisten aus 1.900 Kreditinstituten, geantwortet haben 192 Banken. Folgendes hat sich gezeigt: Die teilnehmenden Institute wurden zu elf zentralen Eigenschaften von Insolvenzverwaltern befragt. Von Interesse war zu erfahren, für wie wichtig diese abgefragten persönlichen
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News & Presse
Insolvenzzahlen Deutschland in 2011
„Die günstige Konjunkturlage in Deutschland in den zurückliegenden zwölf Monaten hat sich positiv auf das Insolvenzgeschehen ausgewirkt“, wie Creditreform in ihrer aktuellen Untersuchung berichtet. Die
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Einrichtung einer „Koordinierungsstelle Restrukturierung“
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium plant die Einrichtung einer „Koordinierungsstelle Restrukturierung”. Dazu sind unter der Leitung von Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Oliver Liersch der Staatssekretär im Justizministerium, Dr. Jürgen
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InsO 9001
Höchstpersönlichkeit versus Outsourcing
Insolvenzverwalter bedienen sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben häufig externer Dienstleister. Werden diese in den Insolvenzverfahrensprozess fest eingebunden, sind bestimmte Anforderungen an die Steuerung und Überprüfung der externen Leistungsersteller sowie der ausgelagerten Prozesse zu stellen. Zudem ist der Anteil der Fremdvergabe von Aktivitäten insgesamt zu begrenzen, so dass die Höchstpersönlichkeit des Amtes des Insolvenzverwalters nicht über alle Maßen eingeschränkt wird. So besagen auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) gemäß GOI II, Nr. 1 in der Beschlussfassung vom 04.06.2011 des GOI-Ausschusses des VID: „Das Amt des Insolvenzverwalters ist höchstpersönlicher Natur. Das Kriterium persönlicher Aufgabenwahrnehmung wird nicht erfüllt, wenn der Verwalter sich nur formal zum Insolvenzverwalter bestellen lässt, die Abwicklung aber umfassend anderen Personen überlässt. Gleichzeitig ist der Einsatz von Mitarbeitern für
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Im Rahmen der InsO 9001:2010 Zertifizierungen wurden seit 1.8.2010 mehr als 150 Konformitätsbescheinigungen für bundesdeutsche Insolvenzverwalter ausgestellt. Mit dieser breiten Zustimmung zum Zertifizierungsverfahren unterstreicht der Markt die Notwendigkeit, neben reinen Ablauf- und Prozesszertifizierungen auch eine fachliche Begutachtung der Insolvenzverwalter-Qualitätsmerkmale zu haben. Insbesondere die Insolvenzgerichte verfügen mit der Konformitätsbescheinigung über den Nachweis der ordnungsgemäßen Angaben zu Kennzahlen, Risikomanagement und weiteren Qualitätskriterien, auf dies sie u.a. ihre Auswahlkriterien stützen können. Nicht immer jedoch ist die Erteilung einer Konformitätsbescheinigung möglich: Als “Stolperstein” und Hemmnisse in der Vergabe haben sich in der Vergangenheit immer wieder Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis oder ein nicht gelebtes Risikomanagement herausgestellt. Mit den neuen Anforderungen, u.a. der Begutachtung der GOI-Kriterien, wird erwartet, dass die Hemmnisse weiter leicht zunehmen werden.
Projekte
Das IQS ist Herausgeber des Buches Best-Practice-Standard für Insolvenzverwalter und Gläubiger zur effizienten und erfolgreichen Verfahrensabwicklung Mit diesen Mindestanforderungen wird ein Standard für die Insolvenzabwicklung etabliert. Die Autoren beziehen damit klar Stellung, was sie und das IQS als Herausgeber des Buches als Mindestanforderungen ansehen. Die Mindestanforderungen orientieren sich an der vom BGH vorgegebenen Rechtslage, können jedoch von dieser auch abweichen, denn anerkannte und gehobenen Best Practice-Ansätze werden ebenso berücksichtigt und bieten Anreize zu Verbesserung der Abläufe. Dazu sind Positiv- und Negativbeispiele aufgenommen, welche Vorgehens-weisen etc. dem Standard entsprechen und welche nicht. Bei dem Werk handelt es sich um ein ausgesprochenes Praktikerhandbuch. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Grundlagen als bekannt vorausgesetzt werden und keine großen materiell-rechtlichen Ausführungen geliefert werden. Vielmehr liegt nach
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Die Zukunft der InsO 9001
Das Qualitätszertifikat InsO 9001 liegt in der Verantwortung des Instituts für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung (IQS). Entsprechend der wissenschaftlichen Ausrichtung der Arbeit des IQS am de-facto Qualitätsstandard der InsO 9001 wird es eine umfassende Überarbeitung der InsO 9001-Kriterien geben. Damit wird auch den weiterhin laufenden Anstrengungen des Marktes Rechnung getragen, Qualität kontinuierlich weiter zu entwickeln. Ein wesentlicher Schritt ist die inhaltliche Verifikation der Qualitätskriterien von Insolvenzverwaltern durch die Gerichte – diesem wird durch die ab dem 1.8.2010 erforderliche Konformitätsbescheinigung in besonderer Weise Rechnung getragen. Hierzu wird eine breit angelegte Diskussion vom IQS initiiert und geleitet. Damit werden alle am Verfahren Beteiligten eingeladen, an gesamtgültigen Grundsätzen für standardisierte Verfahrensabläufe bei der Insolvenzabwicklung mitzuwirken. Die inhaltliche Ausgestaltung neuer Prüfkriterien wird über den Fachrat InsO 9001 am
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